Bannerbild
Bannerbild
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Chronik Wesseln

Auszug aus der Chronik
 

In der Gründungsurkunde des Godehardiklosters in Hildesheim von 1146 wird die Siedlung “Westenem” erwähnt. Da Wesseln im 12. Jahrhundert auch als “Westenheim” urkundlich überliefert ist, wird vermutet, dass der Ort aus der Gruppe der “Heim-Siedlungen” vor dem 12. Jahrhundert existierte. Vom 12.-16. Jahrhundert verkauften oder tauschten Klöster und Adlige ihren Grundbesitz in Wesseln. So übertrug Mathildis von Wohldenberg ihr Eigengut im Ort 1174 dem Kloster Wöltingerode. Später werden auch einige Hildesheimer Bürger als Grunderwerber genannt. Anfang des 13. Jahrhunderts gab es in Wesseln ein Rittergeschlecht, das den Namen von “Westem” führte. Kirchlich gehörte Wesseln in das Archidiakonat Detfurth bzw. später in den Bann Alfeld. Während schriftliche Hinweise auf Gotteshaus und Patronat fehlen, wird in einer Urkunde aus dem Jahre 1215 der Pfarrer des Ortes “Heinricus Sacerdos de Westene” als Zeuge aufgeführt. Dies gibt nicht nur Hinweise auf eine Pfarrkirche, sondern es steht auch für die Selbständigkeit der Pfarrei im Mittelalter. In Berichten des 18. Jahrhunderts wird der Standort der gotischen Kapelle mit dem rechten Lammeufer beschrieben. Vermutlich hatten die orts-ansässige “Ritterfamilie” oder die ihr nachfolgenden Edelherren die Kapelle erbauen lassen.

Die Pfarrei St. Johannes war im 16. Jahrhundert nicht mehr selbständig, da sie im Pfarrverband Detfurth ohne eigenen Seelsorger aufgeführt wird. Wie in Detfurth, so konnte sich auch in Wesseln die Reformation nicht durchsetzen. Dies bestätigt ein Bericht aus dem Jahr 1585, worin die Stiftsregierung den Zuzug eines Lutheraners nach Wesseln verbot. Da der bischöfliche Kanzler seine Zustimmung zu dem erforderlichen Erlass jedoch verweigerte, hatte der Zuzug von Lutheranern in kath. Ortschaften des Kleinen Stiftes allgemein nicht verhindert werden können. Die politische und wirtschaftliche Entwicklung von Wesseln wurde durch das adlige Gut geprägt, das seit 1535 im Besitz der Familie von Wrisberg war. Noch während des 30jährigen Krieges hatten die von Wrisbergs 1647 von der bischöflichen Regierung das Privileg zum Bierbrauen erhalten. Fast 100 Jahre später erfolgte die Erlaubnis zur Branntweinbrennerei. Nachdem 1792 der Mühlenzwang des Amtes Marienburg aufgehoben war, wurde das Getreide aus den umliegenden Ortschaften in Wesseln gemahlen.